Die Kosten der Unterkunft sind bis zur Angemessenheits-grenze zu übernehmen. Diese Grenze wird zumeist viel zu niedrig gezogen.
Auch als EU-Bürger haben Sie einen Anspruch auf SGB II – Leistungen.
Sanktionen sind laut Gothaer Sozialgericht (AZ S15AS5157/14) verfassungswidrig.
Bei den Sozialgerichten geht eine Vielzahl an Klagen von Hartz-4-Empfängern ein, in mehr als fünfzig Prozent der Fälle geben die Richter den Klägern (teilweise) Recht. Die Dunkelziffer der fehlerhaften Bescheide liegt noch deutlich höher, da viele Betroffene von der Richtigkeit der Berechnung ausgehen. Lassen Sie sich kein Geld entgehen! Rechtsanwalt Lingens und sein Team unterstützen Sie dabei – Bundesweit!
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Unsere Tätigkeit ist für Sie durch Beantragung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe vollständig kostenlos. Weitere Erklärungen hierzu erhalten Sie unter „Kosten“.
Die Standardfehler der Jobcenter und die Beschreibung der aktuellen Rechtslage für diese Problematiken finden Sie unter „Häufige Fehler“.
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