Häufige Fehler der Jobcenter
EU-Bürger
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II haben Staatsangehörige aus EU-Staaten keinen Anspruch auf Leistungen, wenn Sie sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Die Jobcenter lehnen deshalb fast jeden Leistungsantrag ohne weitere Prüfung ab.
Dieses Verhalten verstößt gegen Verfassungsrecht. Es besteht in den meisten Fällen zumindest ein Anspruch auf Sozialhilfe.
Dies sieht auch die weit überwiegende Mehrheit der Sozialgerichte so, so dass es sehr erfolgsversprechend ist, gegen die Entscheidung des Jobcenters im Rahmen eines Eilverfahrens vorzugehen.
Da diese Verfahren inhaltlich sehr kompliziert sind, sollten Sie für ein solches Verfahren unbedingt einen erfahrenen Sozialrechtsanwalt beauftragen. Als Fachanwalt für Sozialrecht habe ich mich bereits mit einer Vielzahl solcher Fälle -auch vor dem Bundessozialgericht- befasst und kann Ihnen sicherlich weiterhelfen. Rufen Sie mich an, der Erstkontakt ist in jedem Fall kostenlos.
Wir beraten in diesen Fällen auch auf Englisch, Spanisch und Französisch.