Hartz IV
Häufige Fragen
Fragen zur Onlinekanzlei
Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich Sie beauftragen soll. Wie genau läuft das ganze denn ab und entstehen dabei Kosten für mich?
Zuerst nehmen Sie per Telefon oder E-Mail Kontakt zu uns auf. Wir nehmen Ihre Kontaktdaten auf und erfragen gleichzeitig die wichtigsten Bescheiddaten, damit keine Fristen verpasst werden.
Danach beraten wir Sie hinsichtlich der Kosten und der Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen.
Sie haben sodann die Möglichkeit uns die notwendigen Unterlagen zuzusenden und uns mit der Wahrung Ihrer Interessen zu beauftragen oder auch davon Abstand zu nehmen. Das erste Kontaktgespräch ist von unserer Seite her völlig unverbindlich und kostenfrei.
Ich habe Ihnen alle benötigten Unterlagen zugesendet. Wie geht es dann weiter?
Wir überprüfen den Bescheid auf seine Richtigkeit und legen gegebenenfalls ein Rechtsmittel (z.B. Widerspruch) ein. Gerade beim ersten Bescheid von Ihnen benötigen wir zur Überprüfung der Richtigkeit zumeist aber noch weitere Angaben. Wir setzen uns in einem solchen Fall telefonisch mit Ihnen in Verbindung um diese Fragen zu klären.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich bei Ihnen Onlinemandant werde und warum sollte ich nicht zu einem Anwalt in meiner Nähe gehen? Und entstehen mir nicht vielleicht sogar Nachteile?
Nein, es entstehen Ihnen keine Nachteile. Sie werden von uns genauso anwaltlich vertreten, als wenn Sie zu einem niedergelassen Anwalt in Ihrer Nähe gehen.
Sie profitieren aber von den zahlreichen Vorteilen, z.B.:
- unserer Erfahrung im Bereich Hartz IV
- Beratung „in Ihrem Wohnzimmer“, es ist kein Termin bei uns nötig
- wir verzichten auf Ihre Selbstbeteiligung (15 Euro) bei der Beratungshilfe
Fragen zu den Kosten / Beratungshilfe
Entstehen für mich wirklich keine Kosten?
Natürlich arbeiten wir nicht umsonst, das dürften wir auch gar nicht. Aber wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vorliegen, dann müssen Sie tatsächlich keinerlei anwaltliche Gebühren zahlen. Sogar die eigentlich im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vorgesehene Selbstbeteiligung von 15 Euro erlassen wir Ihnen.
In jedem Fall entstehen unsererseits keine Gebühren beim ersten Anruf. Bevor Kosten entstehen weisen wir ausdrücklich darauf hin und Sie haben dann die Möglichkeit das Mandatsverhältnis kostenfrei zu beenden. Es gibt hier keine „unangenehmen Überraschungen“ für Sie.
Wenn Sie uns etwas per Post zusenden oder uns anrufen entstehen natürlich Porto- und auch eventuell Telefonkosten (je nach Telefonvertrag, keine Kosten bei Festnetzflatrate).
Allgemeine Fragen:
Bekomme ich bereits am Telefon eine inhaltliche Beratung?
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine inhaltliche Beratung am Telefon nicht möglich ist. Wir benötigen zunächst Vollmacht, Beratungshilfeschein und den Bescheid selber um eine Rechtsberatung anbieten zu können.
Helfen Sie mir auch beim Ausfüllen von Anträgen?
Auch dies ist uns leider aus der Ferne nicht möglich. Sie müssen den Antrag auf Leistungen selber stellen und wir überprüfen dann gerne die Entscheidung des Jobcenters für Sie.