Kosten
Viele Hartz IV – Bezieher scheuen den Gang zum Anwalt, weil sie Angst haben, dass da erstmal Kosten auf sie zukommen.
Doch das stimmt nicht.
Um jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner finanziellen Situation sein Recht prüfen und durchsetzen zu können, hat der Staat die Möglichkeit geschaffen, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Der Staat übernimmt damit die Kosten für die Rechtsberatung durch Ihren Rechtsanwalt.
Beratungshilfe wird im Widerspruchsverfahren beantragt. Sie müssen nur das Antragsformular ausfüllen und alles andere übernehme ich für Sie. Sie müssen den Beratungshilfeantrag nicht selber beim Amtsgericht stellen, wie viele andere Kanzleien es fordern. Zudem verzichte ich auch auf die gesetzlich vorgesehene Selbstbeteilgung in Höhe von 15 Euro, so dass Ihnen wirklich keine anwaltlichen Kosten entstehen.
Prozesskostenhilfe wird im Klageverfahren beantragt. Auch hier müssen Sie en zweiseitiges Formular ausfüllen und alles andere erledige ich für Sie. Auch hier entstehen keine anwaltlichen Gebühren.
Rufen Sie mich an und ich berate Sie gerne hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Selbst wenn Sie keinen Anspruch darauf haben sollten, fallen für dieses Gespräch keinerlei anwaltliche Gebühren an.
In jedem Fall klären wir Sie stets über möglicherweise entstehende Kosten auf, so dass Sie selber entscheiden können, ob Sie uns beauftragen wollen oder nicht.
In unserer Rubrik „FAQ / Häufige Fragen“ haben wir die Antworten auf viele Ihrer Fragen zusammengetragen. Sollte trotzdem noch etwas unklar sein, so beantworten wir Ihnen Ihre Fragen gerne auch am Telefon.