Häufige Fehler der Jobcenter
Sanktionen
Die Jobcenter gehen nun härter gegen vermeindliche „Drückeberger“ vor. In Berlin hat sich die Sanktionsquote von 2010 zu 2011 um knapp 10 Prozent erhöht. Dieser Trend ist bundesweit auszumachen.
Sanktionen führen allerdings in aller Regel dazu, dass die Betroffenen unterhalb des Existenzminimums fallen und somit weniger zur Verfügung haben, als es das Bundesverfassungsgericht und das Grundgesetz vorsehen. Auch werden bei Bedarfsgemeinschaften Personen mitbestraft, die nichts falsch gemacht haben.
Viele sehen alleine darin schon einen Grund für die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Sanktionen. Diese Auffassung wird aber leider von den Gerichten noch nicht geteilt.
Jedoch werden sehr strenge Maßstäbe an Sanktionen angesetzt, welche von den Jobcentern allzu häufig nicht eingehalten werden.
Häufige Fehler sind z.B.:
- fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung
- rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung
- es liegt ein wichtiger Grund für das Verhalten vor
- fehlende Anhörung seitens des Jobcenters
Diese Fehler sind eher formeller Natur und für den Laien kaum zu erkennen. Es lohnt sich deshalb immer, einen Anwalt bei einer Sanktion zu kontaktieren. Ich berate Sie gerne. Durch die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen entstehen Ihnen auch keine anwaltlichen Kosten.